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Preise

Präsenz-
Ernährungsberatung*

60 € / 30 min

120 € / 60 min

180 € / 90 min

Online-
Ernährungsberatung*

50 € / 30 min

100 € / 60 min

150 € / 90 min

BIA-Körperanalyse & Interpretation

55 € / 25 min

* Es gibt keine festgelegte Dauer der Ernährungsberatungen. Die Honorarnote wird gemäß der tatsächlichen Dauer der Beratung abgerechnet.

Kostenloses Kennenlerngespräch

Für einen ersten Schritt biete ich dir ein kostenloses, unverbindliches Kennenlerngespräch an (ca. 15–20 Minuten). Melde dich dafür am besten telefonisch bei mir oder nutze alternativ das Kontaktformular. Rufst du an, sprechen wir sofort. Schreibst du mir über das Kontaktformular, melde ich mich telefonisch zurück. Im Kennenlerngespräch schauen wir dann gemeinsam, ob und wie ich dir weiterhelfen kann. Auch Eltern, die sich Sorgen um ihr Kind machen, dürfen sich gerne bei mir melden.

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Patienteninformation

Ärztliche Anordnung

Da ich eine diätologische Beratung laut MTD-Gesetz nur auf ärztliche Anordnung hin durchführen darf, ist es notwendig, dass du bei der Erstberatung einen Überweisungsschein von deiner Ärztin / deinem Arzt mitbringst. Im Überweisungsschein muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose (z.B. Essstörung) angeführt sein. ​

Wenn du ausschließlich eine BIA-Körperanalyse bei mir machen möchtest, ist KEINE Überweisung vom Hausarzt notwendig.

Honorarrichtlinien

Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes Diaetologie Austria. Aufgrund der Therapieleistung sind diätologische Beratungen mehrwertsteuerfrei. 

Zahlungsmöglichkeiten

Rechnungen können innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung beglichen werden. Bitte beachte, dass eine Zahlung mit Bargeld, Bankomatkarte oder Kreditkarte nicht möglich ist.

Rückerstattung des Honorars

Gesetzliche Gesundheitskassen in Österreich (z.B ÖGK, BVA, VAEB,..) sehen bislang leider keine Kostenrückerstattung bei diätologische Beratungen vor. ​

Private Krankenversicherungen können je nach Versicherungsvariante Teile oder das gesamte Beratungshonorar übernehmen. Am besten direkt mit dem Versicherungsunternehmen klären.

 

Selbstständige Unternehmen (SVS) erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt einen „Gesundheitshunderter“, welcher auch für Ernährungsberatungen eingesetzt werden kann. Weitere Infos dazu findest du online direkt auf der SVS-Website.​

Terminabsage

Bei Terminverhinderung bitte ich um eine rechtzeitige Bekanntgabe. Eine Absage weniger als 24 Stunden vor der Beratung wird in Rechnung gestellt.

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